BVG: Modernisieren wir die zweite Säule

Die FDP kämpft für eine generationengerechte Reform

Die Parameter unserer Beruflichen Altersvorsorge (BVG) entsprechen nicht mehr der demografischen Realität und der heutigen Arbeitswelt. Mehrere Milliarden Franken werden jährlich von den Erwerbstätigen zu den Rentnern umverteilt und der Zugang zur zweiten Säule ist vor allem für Frauen stark eingeschränkt. Die FDP setzt sich im Rahmen der parlamentarischen Debatten dafür ein, diese Umverteilung zu reduzieren, das BVG zu sanieren und nicht auszubauen, und die Situation für Teilzeitbeschäftigte und Personen mit tiefen Löhnen zu verbessern. In Bezug auf die Übergangsgeneration spricht sich die FDP für gezielte Kompensationsmassnahmen aus und bekämpft den vom Bundesrat und einem Teil der Sozialpartner vorgeschlagenen Mechanismus, der auf dem Giesskannenprinzip basiert und die Umverteilung verstärkt.

Die Umverteilung in der zweiten Säule muss gestoppt und die berufliche Vorsorge an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die FDP setzt sich für eine Modernisierung der zweiten Säule ein. Speziell wichtig sind dabei folgende Punkte:

  • Ein an die demografischen Realitäten angepasster Umwandlungssatz: Mit einer Senkung von 6,8% auf 6% wird die heutige Umverteilung reduziert, die auf Kosten der aktiven Bevölkerung geht.
  • Erhalt des Rentenniveaus und gezielte Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration: Die Mehrheit der SGK-N schlägt ein Modell vor, das die Entschädigung von Versicherten vorsieht, die direkt von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind. Diese sollen einen Rentenzuschlag erhalten. Das Giesskannen-Modell eines Teils der Sozialpartner und des Bundesrates, ist unnötig teuer und würde ein Umlageverfahren in der zweiten Säule einführen, was die FDP entschieden ablehnt.
  • Bessere Absicherung von Teilzeitarbeit und Niedriglöhnen: Durch die Abschaffung des Koordinationsbetrags und die Senkung der Eintrittsschwelle zur zweiten Säule wird bei der Pensionierung ein grösseres Kapital zur Verfügung stehen. Davon profitieren besonders Frauen, die heute noch vermehrt über keine oder nur sehr kleine Renten aus der zweiten Säule verfügen.
  • Ein Ende der Benachteiligung älterer Arbeitnehmenden: Um dem entgegenzuwirken, ist es notwendig, die Altersgutschriften für die heutigen Versicherten zu harmonisieren. Die FDP will darüber hinaus einen einheitlichen Beitragssatz für neue Versicherte einführen.
  • Erleichterung des Zugangs zu Wohneigentum: Dies soll geschehen durch einen Sparbeginn ab dem 20. Lebensjahr und der Möglichkeit, Guthaben aus der beruflichen Vorsorge vollständig für den Erwerb einer Hauptwohnung zu verwenden (Motion 21.4339).
  • Eine Stärkung der dritten Säule: Durch eine Erhöhung der Höchstbeträge, um den Anreiz zum Sparen für den Ruhestand zu erhöhen.

Zudem ist es aufgrund der demografischen Perspektiven klar, dass eine weitere Sanierung mittelfristig notwendig wird. Dies muss bei der Festlegung der Leistungen für die Übergangsgeneration in dieser Reform berücksichtigt werden. Die von den Jungfreisinnigen Schweiz eingereichte Renteninitiative wird zur Verbesserung der Situation in der zweiten Säule beitragen. Denn die Erhöhung des Rentenalters korrigiert auch die Probleme in der zweiten Säule. Es ist bedauerlich, dass der Bundesrat die Dringlichkeit der Situation nicht erkannt hat und die Ablehnung der Initiative empfiehlt. Die FDP wird sich für eine Kurskorrektur im Parlament einsetzen.

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