Mobilität verbessern statt schwächen

Interpellation FDP-Fraktion / SVP-Fraktion / Die Mitte-EVP-Fraktion

«Weitere Verschärfungen der Grenzwerte zur Lärmbekämpfung bremsen die Mobilität aus»

Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm ist zweifelsohne ein wichtiges Anliegen. Trotz sichtlicher Erfolge der Lärmbekämpfung in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten empfiehlt die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) in ihrem Bericht «Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm» vom 09.12.2021 strengere Grenzwerte für den Verkehrslärm. In ihrer Funktion berät die ausserparlamentarische Fachkommission des Bundes insbesondere das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Richtigerweise wird jedoch auch festgehalten, dass die Umsetzung verschärfter Grenzwerte zum Teil erhebliche Auswirkungen insbesondere auf die Verkehrsinfrastruktur und die Siedlungsentwicklung haben kann.

Der Kanton und die Stadt St.Gallen beabsichtigen mit dem Konzept Temporegime Stadt St.Gallen praktisch flächendeckend Tempo 30 in der Stadt St.Gallen einzuführen – mit absehbar negativen Auswirkungen auf die Mobilität der Bevölkerung und Wirtschaft. Grund dafür sei einzig die Einhaltung der Lärmschutzverordnung. Angesichts der radikalen geforderten Massnahmen scheinen bereits die aktuell geltenden Grenzwerte, wenn überhaupt, nur schwer einhaltbar zu sein.

Aufgrund des Bevölkerungswachstums und der angestrebten Siedlungsverdichtung nach innen wird die Verkehrsnachfrage in Zukunft insbesondere auch in den Städten weiter ansteigen und damit die Herausforderungen im Lärmschutz zunehmen. Ein intelligentes Mit- und Nebeneinander der einzelnen Verkehrsträger ist die Grundvoraussetzung, um diesen Entwicklungen lösungsorientiert zu begegnen. Im Speziellen ist die Strassennetzhierarchie, welche – je nach Funktion der Strasse – zwischen verkehrsorientierten Hauptverkehrsachsen und siedlungsorientierten Quartierstrassen unterscheidet, wichtig. Die Einführung von Tempo 30 liefe dieser Hierarchie zuwider und würde die Funktionen vermischen. Eine praxistaugliche Anpassung der Lärmschutzverordnung scheint unter diesen Voraussetzungen unumgänglich zu sein.

Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Folgen hätte eine Verschärfung der Lärmschutzverordnung auf die Mobilität im Kanton St.Gallen?
  2. Welche Massnahmen würden zur Umsetzung einer Verschärfung der Lärmschutzverordnung im Kanton St.Gallen geprüft werden?
  3. Setzt sich die Regierung beim Bund zur Sicherstellung der Mobilität für eine Erleichterung der Lärmschutzverordnung ein?