36'268 Pflichten für KMU auf Bundesebene – Wie viele kommen kantonal dazu?
36'268 Pflichten muss ein Schweizer Unternehmen gemäss Bundesrecht heute erfüllen. 2005 waren es noch 24'000. Das kantonale Recht kommt obendrauf. Jede Pflicht kostet Zeit und Geld, ohne dass ein Franken Wertschöpfung entsteht. Diese Zeit fehlt bei den Kundinnen und Kunden, in der Produktion, in der Ausbildung von Lernenden. Für die FDP ist klar: Diese Last muss auf allen Ebenen sinken. Mit einer Einfachen Anfrage fordern die FDP-Kantonsratsmitglieder Oskar Seger, Christian Lippuner und Jigme Shitsetsang, dass die Bürokratielast im Kanton St.Gallen systematisch erfasst und auf ein Minimum gesenkt wird. Der Kanton St.Gallen soll die Nummer 1 im Bürokratieabbau werden. Für alle, die den Wecker stellen!
«Ende 2025 mussten Schweizer Unternehmen 36'268 Pflichten des Bundesrechts erfüllen. 2005 waren es rund 24'000. Diese Zahlen stammen aus dem Regulierungsmonitor, den das Staatssekretariat für Wirtschaft zusammen mit BAK Economics entwickelt hat. Rund 90 Prozent dieser Pflichten verlangen von den Unternehmen ein aktives Handeln, am häufigsten Meldungen und Berichte.
Jede einzelne Pflicht kostet Zeit und Geld. Diese Zeit fehlt bei den Kundinnen und Kunden, in der Produktion, in der Ausbildung von Lernenden. Die Administration wächst, ohne dass ein Franken Wertschöpfung entsteht. Das kostet unsere Betriebe Wettbewerbsfähigkeit und damit letztendlich auch Arbeitsplätze im Kanton St.Gallen.
Die Berechnungen des Bundes erfassen ausschliesslich Bundesrecht. Das kantonale Recht kommt für die Unternehmen obendrauf. Wie viele Pflichten das St.Galler Recht den Unternehmen zusätzlich auferlegt, ist nicht bekannt. 2023 wurde hierzu ein Postulatsbericht mit 85 Massnahmen zur Verringerung der staatlich bedingten Verwaltungsbürokratie präsentiert. Mit dem Regulierungscontrolling besteht im Kanton St.Gallen zudem bereits ein Instrument, mit dem Gesetze und zwischenstaatliche Vereinbarungen mit Gesetzesrang sowie zugehörige Verordnungen periodisch überprüft werden. Ein spürbarer Bürokratieentlastungseffekt für unsere KMU scheint bislang jedoch ausgeblieben zu sein.
Die Regierung wurde darum im Rahmen des Kantonsratsbeschlusses über das Prüfprogramm 2025 des Regulierungscontrollings beauftragt, im Rahmen des nächsten Regulierungscontrollings aufzuzeigen, wie der Erfolg des Regulierungscontrollings bei der Senkung der Regulierungskosten gemessen werden kann und wie darauf aufbauend ein Absenkpfad für die Regulierungskosten definiert und umgesetzt werden könnte. Die Vorgehensweise auf Bundesebene könnte hierfür eine geeignete Grundlage bilden.
Für die FDP ist klar: Bürokratieabbau stärkt unsere KMU und sichert Arbeitsplätze im Kanton St.Gallen. Mit dem Regulierungsmonitor liegt ein passendes Kontrollinstrument vor. Es zeigt, wo die Belastung anfällt, und erlaubt es, Entlastungen zielgerichtet vorzunehmen und ihre Wirkung zu überprüfen. Die Methodik ist erprobt. Die Datenbasis, die systematische Gesetzessammlung samt früheren Fassungen, ist vorhanden. Eine Auswertung für den Kanton St.Gallen ist mit vertretbarem Aufwand möglich und dringend notwendig.
Vor diesem Hintergrund wird die Regierung eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele der 85 Massnahmen zur Verringerung der staatlich bedingten Verwaltungsbürokratie aus dem Postulatsbericht 40.23.03 wurden je Departement bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung?
- Ist die Regierung bereit, die Zahl der Pflichten, die das kantonale Recht den Unternehmen auferlegt, nach der Methodik des Regulierungsmonitors des Bundes zu erheben und nach Rechtsbereichen und Pflichtkategorien aufschlüsseln zu lassen?
- Wie will die Regierung vorgehen, um in den so ermittelten Bereichen konkrete Entlastungen zu erarbeiten, und in welcher Form würde sie diese dem Kantonsrat unterbreiten?
- Wie können die Erkenntnisse aus einer solchen Erhebung in das bestehende Regulierungscontrolling einfliessen?
- Teilt die Regierung die Haltung der FDP, dass der Kanton St.Gallen bei der Regulierungsbelastung für Unternehmen den tiefsten Wert im interkantonalen Vergleich anstreben soll?»