Polizeiliche Drohneneinsätze ohne klare Rechtsgrundlage
Medienberichten vom 16. Oktober zufolge setzt die Kantonspolizei St.Gallen bei Geschwindigkeitskontrollen auf öffentlichen Strassen systematisch Drohnen ein, um das Fahrverhalten und das Tempo von Verkehrsteilnehmenden aus der Luft zu dokumentieren. Die FDP nimmt diese neue Praxis der Kantonspolizei besorgt zur Kenntnis. Als Reaktion auf die Berichterstattung reichen Fraktionspräsident Raphael Frei (Rorschacherberg), Vizefraktionspräsident Ruben Schuler (Mosnang) und Parteipräsident Oskar Seger (St.Gallen) die Einfache Anfrage «Drohneneinsätze der Kantonspolizei St.Gallen: Auf welcher gesetzlichen Grundlage?» bei der Regierung ein. Darin üben sie Kritik an den Drohneneinsätzen und sehen in drei zentralen Punkten Handlungsbedarf.
Fehlende gesetzliche Grundlage
Statt auf eine spezifische, formell-gesetzliche Grundlage zu bauen, scheint sich die Kantonspolizei bei der Drohnenüberwachung allein auf allgemeine Aufgabennormen zur Regelung und Überwachung des Verkehrs zu stützen. Die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichts stellt jedoch klar, dass allgemeine Normen keine hinreichende Grundlage für derart weitreichende Überwachungsmassnahmen sind. Dass es an einer klaren Basis fehlt, zeigt auch der Blick in andere Kantone: Die Kantonspolizei Zürich verzichtet explizit auf Drohnenkontrollen, weil hierfür die gesetzliche Grundlage fehlt.
Fragwürdiger Eingriff in Privatsphäre und Datenschutz
Das Erstellen von Bildaufnahmen im öffentlichen Raum, auf denen Personen oder Kontrollschilder erkennbar sind, stellt eine rechtlich relevante Bearbeitung von Personendaten dar. Da die Polizeidrohne in der Luft verweilt, erfasst sie zwangsläufig auch unbeteiligte Dritte sowie private Grundstücke. Dies verletzt den grundrechtlichen Anspruch auf Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre gemäss Artikel 13 der Bundesverfassung. Rechtsstaatliche Regeln dürfen nicht ausgehebelt werden – auch nicht unter dem Vorwand der Raserbekämpfung. Es braucht daher umso mehr einen klaren gesetzlichen Rahmen, sollen Videoüberwachungsmittel in der Polizeiarbeit zur Anwendung gebracht werden. Darauf hat die FDP bereits verschiedentlich hingewiesen, zuletzt in der Einfachen Anfrage «Bodycams, Videoüberwachung und automatisierte Fahrzeugfahndung: Welche Lehren zieht die Regierung aus dem Bundesgerichtsurteil zum Berner Polizeigesetz?» (Nr. 61.26.75).
Wer wird kontrolliert?
Die St.Galler Verkehrspolizei betonte öffentlich, dass es bei den Drohnenmessungen «nicht um kleine Temposünder», sondern ausschliesslich um «massive» Raserdelikte gehe. Diese Argumentation offenbart ein grundlegendes rechtsstaatliches Dilemma: Wie unterscheidet eine schwebende Drohne in der präventiven Beobachtungsphase – vor dem Vorliegen eines konkreten Tatverdachts – zwischen «kleinen» und «grossen» Temposündern? Ohne konkreten Anfangsverdacht handelt es sich um eine präventive Vorermittlung, bei der eine verdeckte Überwachung ins Blaue hinaus rechtlich äusserst heikel ist. Oder anders gesagt: Wie wird sichergestellt, dass künftig nicht pauschal alle Fahrzeuge überwacht und kleinste Tempoüberschreitungen gemessen werden?
“Niemand will Raser in Schutz nehmen. Aber Polizeiarbeit muss sich zwingend an verfassungsmässige und gesetzliche Regeln halten. Allgemeine Überwachungen brauchen klare gesetzliche Schranken zum Schutz der Privatsphäre. Fehlen diese Regeln, schwindet das Vertrauen in den Rechtsstaat." - Ruben Schuler, FDP-Kantonsrat
Zentrale Forderungen der Einfachen Anfrage
Die drei Kantonsräte fordern daher von der St.Galler Regierung transparente Antworten auf folgende Fragen:
- Rechtsgrundlage: Auf welche konkrete Norm stützt sich die Beobachtung aus der Luft vor Vorliegen eines strafprozessualen Anfangsverdachts?
- Umfang des Drohneneinsatzes: Seit wann und wie oft wurden Drohnen eingesetzt, welche Verstösse wurden erfasst und laufen Rechtsmittelverfahren gegen entsprechende Bussen?
- «Kleine» und «grosse» Temposünder: Wie unterscheidet die Polizei während der Beobachtungsphase in der Praxis die «kleinen» von «grossen» Temposündern?
- Schutz Dritter: Welche konkreten Vorkehrungen bestehen zum Schutz unbeteiligter Personen und deren Privatsphäre?
- Gesetzgeberischer Handlungsbedarf: Anerkennt die Regierung, dass es für den Einsatz von Drohnen im Rahmen von Verkehrskontrollen einer konkreten Grundlage im formellen Gesetz bedarf?